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Unfallgutachten

Wussten Sie, dass bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten des unabhängigen Gutachters trägt? Der Geschädigte hat das Recht, einen Sachverständigen seiner Wahl zu beauftragen.

Wir sind nur einen Anruf von Ihnen entfernt. Innerhalb kürzester Zeit treffen wir bei Ihnen ein und nehmen den Schaden direkt vor Ort auf. Es wird ein Schadengutachten bzw. ein Kostenvoranschlag erstellt. Der Restwert, die Wertminderung und der Wiederbeschaffungswert werden ermittelt. Der gesamte Fahrzeugschaden wird bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend gemacht. Sie bezahlen für unser Gutachten keinen einzigen Cent; unsere Rechnung für das Sachverständigengutachten wir durch die gegnerische Haftpflichtversicherung beglichen.
 
Sie können sich entspannt zurücklehnen, da wir für Sie alles regeln. Sie erhalten den gesamten Service aus einer Hand. Wir zeichnen uns durch unsere langjährige Erfahrung, Zuverlässigkeit und Kompetenz aus.
 
 
7 Tage 24 Stunden erreichbar für Sie unter 0174 / 444 15 15.
 
Service heißt, das ganze Geschäft mit den Augen des Kunden zu sehen.“ (Axel Haitzer)